Das Hinweisgebersystem der Gemeinde Eningen unter Achalm

In der Gemeindeverwaltung Eningen gibt es Gesetze.

Es gibt auch Regeln.

Diese sind sehr wichtig.

Es gibt ein Hinweis-System.

Damit können Sie etwas melden.

Zum Beispiel, wenn jemand gegen Gesetze verstößt.

Das Hinweis-System schützt Menschen.

Es schützt Menschen, die etwas sagen.

Es schützt auch Menschen, die betroffen sind.

Sie können das Kontakt-Formular nutzen.

Dann melden Sie etwas anonym.

Anonym bedeutet: ohne Namen.

Sie können auch die externe Meldestelle nutzen.

Die externe Meldestelle ist die Zentrale Meldestelle des Bundes.

Die Kontaktdaten stehen unter dem Kontakt-Formular.

Der Link steht auch dort.

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Wir haben Fragen und Antworten gesammelt.

So erfahren Sie mehr.

Es geht um das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz.

Wer wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt (persönlicher Anwendungsbereich)

Das Hinweis-Schutz-Gesetz schützt Menschen.

Diese Menschen sagen, wenn etwas falsch ist.

Sie sagen es bei der Arbeit.

Oder sie sagen es vorher.

Sie sagen es einer Stelle.

Diese Stelle ist intern.

Oder die Stelle ist extern.

Die Person bekommt keine Strafe.

Die Person wird nicht bestraft.

  1. Man kann etwas sagen.

    Man sagt es der internen Meldestelle.

    Das steht im Hinweis-Gesetz.

    Oder man sagt es der externen Meldestelle.

    Das steht auch im Hinweis-Gesetz.

    Man kann auch etwas offenlegen.

    Das steht im Hinweis-Gesetz.

  2. Die Person denkt:

    Die Informationen sind wahr.

    Die Person gibt die Informationen weiter.

  3. Es gibt wichtige Informationen.

    Es geht um Regeln.

    Die Regeln sind im Gesetz.

    Die Person denkt:

    Es gibt einen Verstoß.

Welche Verstöße/Missstände dürfen sanktionsfrei nach § 2 HinSchG gemeldet werden?

Das Gesetz hat viele Regeln.

Es geht um Hilfe für Menschen.

Diese Menschen haben eine Behinderung.

  • Alle wichtigen Informationen sagen.

    Gesetze brechen ist verboten.

    Das steht im deutschen Gesetz.

  • Es gibt Regeln.

    Man muss sich an Regeln halten.

    Sonst gibt es Geld-Strafen.

    Die Regeln schützen:

    Leben
    Gesundheit
    Rechte von Arbeitern

  • Es gibt viele Regeln.

    Diese Regeln sind wichtig.

    Man muss sich daran halten.

    Zum Beispiel:

    Keine Bestechung.
    Kein Geld verstecken.
    Keine Steuer-Tricks.
    Aufträge fair vergeben.
    Banken kontrollieren.

    Es gibt noch mehr Bereiche:

    Produkte sicher machen.
    Verkehr sicher machen.
    Umwelt schützen.
    Kernkraft sicher machen.
    Gesundheit schützen.

    Auch Lebensmittel sind wichtig:

    Lebensmittel sicher machen.
    Tiere gesund halten.
    Tiere gut behandeln.

    Verbraucher sind wichtig:

    Verbraucher schützen.
    Daten schützen.
    Computer sicher machen.

    Auch Wettbewerb ist wichtig:

    Wettbewerb fair halten.
    Geld der EU schützen.
    Steuern beachten.

Stehen mir, als hinweisgebende Person Schadenersatzansprüche zu, wenn ich nach meiner Meldung rechtswidrige Repressalien/Benachteiligungen erfahre?

Ja. Es gibt eine Regel.

Das steht im Gesetz § 37 HinSchG.

Niemand darf bestraft werden.

Wenn jemand bestraft wird, muss die Person zahlen.

Die Person muss für Schäden zahlen.

Sind Sanktionen usw. zu Lasten der hinweisgegeben Person möglich?

  1. Man darf keine falschen Informationen geben.

    Das Hinweis-Gesetz schützt nur ehrliche Menschen.

    Wer lügt, kann bestraft werden.

    Das kann eine Geld-Strafe sein.

    Oder es gibt Probleme bei der Arbeit.

    Zum Beispiel:

    Eine Ermahnung
    Eine Abmahnung
    Eine Kündigung

    Wer lügt, macht eine Straftat.

    Das kann eine Geld-Strafe sein.

    Oder man muss ins Gefängnis.

  2. Ja, die Person hat die Infos.

    Die Infos sind aus einer Straftat.

    Das steht im Gesetz § 35 Abs. 1 HinSchG.

Hat die hinweisgebende Person ein Wahlrecht, ob sie sich an die interne oder externe Meldestelle wendet?

Ja. Sie können entscheiden.

Sie melden sich bei einer Stelle.

Die Stelle ist intern oder extern.

Das Gesetz sagt:

Es ist besser, zuerst intern zu melden.

Interne Stellen kennen die Firma gut.

Was beinhaltet das Vertraulichkeitsgebot des § 8 HinSchG

Nachrichten werden bearbeitet.

Niemand erfährt Details.

  1. In einem Gesetz steht eine Regel.

    Meldestellen müssen Geheimnisse schützen.

    Diese Informationen bleiben geheim:

    Wer einen Hinweis gibt.
    Über wen der Hinweis ist.
    Andere Personen im Hinweis.

  2. In einem Gesetz steht:

    Nur bestimmte Personen dürfen Namen wissen.

    Diese Personen sind:

    - Die Personen, die Meldungen annehmen.

    - Die Personen, die danach handeln.

    - Die Personen, die helfen.

Werden Verstöße gegen das Vertraulichkeitsverbot gemäß § 8 HinSchG geahndet?

Ja. Es gibt eine wichtige Regel.

Diese Regel steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt: Hinweisgeberschutzgesetz.

Man darf nicht gegen die Regel verstoßen.

Das kostet viel Geld.

Die Strafe kann bis zu 50 Tausend Euro sein.

Gibt es gesetzliche Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot?

Ja, es gibt Regeln.

Manchmal sind Geheimnisse nicht erlaubt.

  1. Ein Gesetz schützt Personen.

    Sie geben Hinweise.

    Die Person bleibt anonym.

    Die Person sagt Falsches.

    Das Gesetz schützt die Person nicht.

  2. Im Gesetz steht:

    Man darf wichtige Informationen weitergeben.

    Diese Informationen zeigen, wer eine Person ist.

    Das geht in diesen Fällen:

    Bei einem Strafverfahren, wenn die Polizei das will.
    Bei einer Anordnung nach einer Meldung, zum Beispiel bei einem Bußgeldverfahren.
    Bei einer Entscheidung vom Gericht.

Die Meldestelle hat Regeln.

Die Person, die einen Hinweis gibt, muss vorher Bescheid wissen.

Die Meldestelle sagt der Person, wenn sie die Information weitergibt.

Es gibt eine Ausnahme:

Die Polizei, eine Behörde oder ein Gericht sagt der Meldestelle, dass die Information gefährlich ist.

Dann sagt die Meldestelle der Person nicht Bescheid.

Die Meldestelle muss der Person die Gründe sagen.

Das kann schriftlich oder elektronisch sein.

Darf ich meine Meldung auch unter Offenlegung meiner Identität und/oder meiner E-Mailadresse tätigen?

Ja, die Person kann ihren Namen sagen.

Die Person kann auch ihre E-Mail-Adresse sagen.

Es gibt Regeln für Vertraulichkeit.

Das steht im Gesetz § 8 HinSchG.

Es gibt Ausnahmen.

Das steht im Gesetz § 9 HinSchG.

Darf ich meine Meldung auch anonym einreichen?

Ja, man kann anonym melden.

Das steht im Gesetz.

Die Meldestelle ist in der Gemeindeverwaltung.

Das Gesetz sagt nicht, dass man anonym melden muss.

Aber in der Gemeindeverwaltung kann man anonym melden.

Man muss seinen Namen nicht sagen.

Man muss nur eine E-Mail-Adresse angeben.

Die interne Meldestelle kennt die Person nicht.

Die E-Mail-Adresse ist anonym.

Die Daten sind bei einem Anbieter.

Das ist wegen der Datenschutz-Regeln.

Die Polizei braucht die Identität?

Dann braucht sie einen Richter-Beschluss.

Nur dann kann die Person gefunden werden.

Manchmal bekommt man Meldungen.

Diese Meldungen kommen anonym.

Anonym bedeutet: Der Absender bleibt geheim.

Diese Meldungen kommen nicht über den offiziellen Weg.

Zum Beispiel: Per Post.

In diesem Fall gibt es keine Pflichten.

Das bedeutet:

Man muss nichts aufschreiben.
Man muss nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigen.
Man muss nicht mit dem Absender sprechen.
Man muss keine weiteren Informationen holen.
Man muss nicht nach 3 Monaten antworten.
Man muss nicht sagen, wohin die Meldung geht.

Kann ich meine Meldung auch in Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft (bzw. in virtueller Zusammenkunft) abgeben?

Ja. Die Meldestelle muss helfen.

Sie kann ein Treffen anbieten.

Das Treffen ist mit einer Person.

Diese Person nimmt Meldungen entgegen.

Wenn die Person einverstanden ist, kann das Treffen auch per Video sein.

Es gibt Regeln für die Aufzeichnung.

Die Aufzeichnung ist in einem Gesetz.

Darf ich Verstöße nach § 2 HinSchG auch melden, wenn ich eine Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsvereinbarung über Geschäftsgeheimnisse unterschrieben habe?

Ja, es gibt Regeln.

Die Regeln stehen im Gesetz.

Es geht um Geschäfts-Geheimnisse.

Ein Geschäfts-Geheimnis ist eine wichtige Information.

Man darf nicht einfach darüber reden.

Aber manchmal darf man es weitergeben.

Zum Beispiel an eine Behörde.

Eine Behörde ist eine offizielle Stelle.

  1. Die Person denkt:

    Es ist wichtig, die Informationen weiterzugeben.

    Das hilft, ein Verbrechen zu finden.

  2. Die Person denkt:

    Die Informationen sind wahr.

    Die Person gibt die Informationen weiter.

  3. Es gibt wichtige Informationen.

    Es geht um Regeln.

    Die Regeln sind im Gesetz.

    Die Person denkt:

    Es gibt einen Verstoß.

Wann darf ich Informationen/Verstöße der Öffentlichkeit offenbaren (Social Media-Kanäle, Presse, Rundfunk, TV usw.) ohne die Schutzmaßnahmen des HinSchG zu verlieren?

Es gibt ein neues Gesetz.

Das Gesetz heißt: Hinweis-Gesetz.

Menschen mit wichtigen Informationen müssen Regeln befolgen.

Sie dürfen nicht einfach so sagen, was sie wissen.

Sie müssen die Regeln befolgen.

Es ist wichtiger, etwas zu melden.

Das Verfahren läuft so ab:

Menschen sagen der Öffentlichkeit etwas.

Sie bekommen Schutz.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt: Hinweis-Schutz-Gesetz.

  1. Erst müssen Sie Verstöße melden.

    Zum Beispiel: An eine zentrale Meldestelle vom Bundesamt für Justiz.

    Dann gibt es Fristen.

    Fristen für eine Rückmeldung.

    Es gibt keine Maßnahmen.

    Oder: Es gibt keine Rückmeldung.

  2. Es gibt wichtige Gründe, etwas zu melden:

    a. Es gibt eine Gefahr für die Öffentlichkeit.

    b. Es gibt eine Gefahr für Menschen.

    c. Beweise könnten verschwinden.

    Es gibt eine Zusammenarbeit.

    Es gibt andere Gründe.

    Die Meldestelle wird nicht handeln.

Aufgaben der internen Meldestelle

Die interne Meldestelle hat Aufgaben.

Die Meldestelle muss:

  • Die Person bekommt eine Bestätigung.

    Die Bestätigung kommt innerhalb von sieben Tagen.

    Das steht im Gesetz.

  • Prüfen Sie, ob die Regel gebrochen wurde.

    Gilt das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz?

  • Bleiben Sie in Kontakt mit der Person.

    Die Person gibt wichtige Informationen.

  • Die Informationen prüfen.

    Das steht im Gesetz.

  • Man kann die Person fragen.

    Die Person hat einen Hinweis gegeben.

    Man kann um mehr Infos bitten.

  • Wichtige Schritte machen.

    Das steht im Gesetz.

    Das Gesetz heißt: § 18 HinSchG.

  • Die Person bekommt nach drei Monaten eine Rückmeldung.

    Das ist nach der Eingangs-Bestätigung.

    In der Rückmeldung stehen:

    Was geplant ist
    Was schon gemacht wurde

    Es gibt Gründe für die Maßnahmen.

    Die Gründe dürfen keine Nachforschungen stören.

    Die Gründe dürfen keine Rechte stören.

Welche Folgemaßnahmen kann die interne Meldestelle ergreifen?

Nach dem Gesetz § 18 HinSchG kann die Meldestelle etwas tun.

  1. Untersuchungen bei der Firma machen.

    Oder bei der Abteilung machen.

    Menschen und Gruppen sprechen.

  2. Die Person gibt Infos weiter.

    Andere Personen bekommen die Infos.

  3. Das Verfahren kann enden.

    Es gibt keine Beweise.

    Oder es gibt andere Gründe.

  4. Untersuchungen können gemacht werden von:

    a. Einer Gruppe in der Firma.

    b. Einer Behörde.

Sind die Personen in der internen Meldestelle weisungsunabhängig?

Ja. Fachkundige Personen arbeiten in der Meldestelle.

Sie machen ihre Aufgaben ohne Einfluss.

Das steht im Gesetz.

Darf die interne Meldestelle personenbezogene Daten verarbeiten?

Meldestellen dürfen Daten nutzen.

Diese Daten gehören Menschen.

§ 10 HinSchG sagt:

Meldestellen dürfen Daten nutzen.

Das ist wichtig für ihre Arbeit.

Auch besondere Daten sind erlaubt.

Das ist anders als in der DSGVO.

Die Meldestelle muss gut aufpassen.

Die Rechte der Menschen sind wichtig.

Ein Gesetz hilft dabei.

Es ist das Bundes-Daten-Schutz-Gesetz.

Werden Meldungen dokumentiert und wenn ja, wann müssen diese gelöscht werden?

Ja. Es gibt Regeln für Berichte.

Diese Regeln stehen im Gesetz.

Das Gesetz heißt: Hinweisgeberschutzgesetz.

Die Berichte sind geheim.

Nach drei Jahren löscht man die Berichte.

Die Regeln stehen im Gesetz.

Die Regeln sind in Paragraf 11.

Die Mitarbeiter in einer Meldestelle haben Aufgaben.

Sie schreiben alle Meldungen auf.

Die Meldungen bleiben lange sichtbar.

Die Vertraulichkeit ist wichtig.

Das bedeutet: Informationen bleiben geheim.

Wenn jemand anruft, darf man das Gespräch aufzeichnen.

Man muss vorher fragen, ob das okay ist.

Wenn die Person nicht zustimmt, darf man das Gespräch nicht aufzeichnen.

Stattdessen macht die Person, die das Gespräch bearbeitet, eine Zusammenfassung.

Eine Zusammenfassung ist eine kurze Beschreibung vom Gespräch.

Ein Gesetz sagt:

Wenn jemand etwas Wichtiges sagt,

kann man das Gespräch aufschreiben.

Das geht nur mit Erlaubnis.

Man kann das Gespräch:

- Aufnehmen mit einem Ton-Gerät.

- Oder jemand schreibt alles auf.

Eine Person gibt einen Hinweis.

Diese Person kann das Protokoll prüfen.

Sie kann Fehler ändern.

Sie unterschreibt das Protokoll.

Oder sie bestätigt es online.

Es gibt eine Ton-Aufnahme.

Die Aufnahme wird gelöscht.

Wenn das Protokoll fertig ist.

Dokumente werden drei Jahre aufbewahrt.

Danach werden sie gelöscht.

Manchmal werden Dokumente länger aufbewahrt.

Das ist wichtig für Gesetze.

Das ist auch wichtig für Regeln.

Haben Sie Fragen zum Hinweisgeber-Gesetz?

Dann schreiben Sie uns.

Benutzen Sie das Formular.

Unsere Meldestelle antwortet schnell.

Formular Hinweisgeber

Bitte rechnen Sie 4 plus 6.

Hier die Kontaktdaten der externen Meldestelle

Zentrale Meldestelle:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40
Zur Website: www.bundesjustizamt.de