Fundsachen in Eningen unter Achalm

Hier gibt es Infos zum Fund-Büro.

Vereinbaren Sie einen Termin.

Die Person arbeitet auch draußen.

Sie ist oft nicht im Büro.

Das ist während der Öffnungs-Zeiten.

Not­wen­di­ge Un­ter­la­gen

Zeigen Sie Ihren Ausweis.

Das kann ein Personalausweis sein.

Oder ein Reise-Pass.

Beweisen Sie, dass der Gegenstand Ihnen gehört.

Zum Beispiel mit einem Kauf-Beleg.

Oder mit einem Foto.

Oder mit einem Testament.

Wenn das Handy eine SIM-Karte hat, hilft die Telefon-Gesellschaft.

Sie findet den Besitzer.

Die Telefon-Gesellschaft schreibt dem Besitzer.

Bringen Sie diesen Brief mit.

Ab­ho­lung

Sie können den Gegenstand abholen.

Das geht zu den Öffnungs-Zeiten.

Besondere Regelung für Fahrräder

Der Gegenstand ist ein Fahrrad?

Dann machen Sie einen Termin.

Fahrräder passen nicht ins Rathaus.

In­for­ma­tio­nen und Hin­wei­se

Gefundene Sachen werden 6 Monate aufbewahrt.

Nach 6 Monaten gehören sie dem Finder.

Der Finder will die Sachen nicht?

Dann gehören sie der Gemeinde Eningen unter Achalm.

Die Gemeinde verkauft die Sachen bei einer Versteigerung.

Der Termin steht in den Eninger Nachrichten.