Barrierefreiheitserklärung
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Gemeinde Eningen unter Achalm hat eine Webseite.
Die Webseite soll für alle Menschen sein.
Auch für Menschen mit Behinderung.
Das steht im Gesetz.
Diese Erklärung ist für die Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist: www.eningen.de
1. Informationen zur Vereinbarkeit
Hier sind Informationen.
Es geht um die Vereinbarkeit.
Diese Webseite hat Probleme.
Die Probleme sind wichtig.
Die Probleme sind im Gesetz.
Das Gesetz ist § 10 Absatz 1 L-BGG.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht barrierefreie Inhalte sind Texte oder Bilder.
Zum Beispiel auf einer Internet-Seite.
Oder in einem Buch.
Diese Inhalte sind schwer zu verstehen.
Oder sie sind nur für manche Menschen zu verstehen.
Diese Inhalte sind nicht barrierefrei.
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Videos
Fehlende Untertitel und Gebärdensprache
Einige Seiten haben Videos.
Diese Videos haben keine Untertitel.
Manchmal gibt es automatische Untertitel.
Es gibt keine Gebärden-Sprache.
Keine Audiodeskription
Es gibt keine Audiodeskription.
Das bedeutet:
Menschen mit Hör-Problemen verstehen schlecht.
Menschen mit Seh-Problemen verstehen schlecht.
Prüf-Schritte der WCAG
Diese Punkte wurden geprüft:
1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.5, 1.2.6, 1.2.7 und 1.2.8.
Das ist wichtig für die WCAG.
- Textgröße und Kontrast
Die Text-Größe kann man nicht ändern.
Das steht in den Regeln.
Die Regeln heißen: WCAG.
Auf der Website ist schwarze Schrift.
Der Hintergrund ist weiß.
Die Farben kann man nicht ändern.
- Hilfe bei Fehlern
Es gibt eine Suche auf der Seite.
Damit finden Sie schnell etwas.
https://www.eningen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z.html
Es gibt keine Vorschläge für Fehler.
- Alternative Bildtexte
Manche Bilder auf der Internet-Seite haben keinen Text.
Der Text erklärt das Bild nicht gut.
Die PDF-Dateien sind nicht für alle Menschen.
- Leichte Sprache
Nicht alle Seiten sind in Leichter Sprache.
Aber es gibt eine extra Seite.
Die Seite hat wichtige Infos.
Die Seite ist hier: https://leichtesprache.eningen.de
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung ist vom 20. Januar 2021.
Die Erklärung ist eine Selbst-Bewertung.
Das steht im Gesetz.
Die Erklärung haben wir geprüft.
Das war am 20. Januar 2021.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können uns anrufen.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Oder Sie kommen vorbei.
-
Wenn Sie Probleme auf unserer Internet-Seite sehen, bitte sagen Sie uns Bescheid. Die Internet-Seite soll für alle Menschen sein.
- Wenn Sie uns ein generelles Feedback geben möchten.
Rufen Sie die IT-Abteilung an.
Die Abteilung hilft Ihnen.
Haupt- und Ordnungsamt
Rathausplatz 1
Rathaus I - Zimmer 16
72800 Eningen unter Achalm
Diese Personen können Ihnen helfen:
- Hr. Thomas Mader
- Hr. Gregor Petka
- Hr. Björn Werner
internet@eningen.de / Tel. 07121 892-5450
5. Durchsetzungsverfahren
Kontakt zur Gemeinde
Wenn Sie Fragen zur Webseite haben, schreiben Sie der Gemeinde Eningen unter Achalm.
Die Gemeinde hilft Ihnen.
Die Gemeinde Eningen unter Achalm antwortet nicht?
Dann können Sie Hilfe holen.
Sie können die Beauftragte der Landesregierung anrufen.
Oder Sie sprechen mit der Beauftragten in Ihrer Gemeinde.
Sie können die Beauftragte anrufen.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Sie können einen Brief schicken.
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279-3366
Sie wollen Kontakt-Infos?
Dann schauen Sie auf die Internet-Seite.
Die Seite ist von Ihrer Stadt.
Oder von Ihrem Landkreis.
Dort finden Sie die Beauftragte.
Die Beauftragte ist für Menschen mit Behinderungen.
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz ist im L-BGG.
Es geht um das Verbands-Klage-Recht.